Der Genehmigungsanspruch. Über die Rechtsbeständigkeit des Anspruchs auf behördliche Erlaubnis.

Duncker & Humblot
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Duncker & Humblot

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Berlin

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 2000/3887

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Der Genehmigungsanspruch bezeichnet Ansprüche des Bürgers gegen den Staat, die auf Erteilung einer behördlichen Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung gerichtet sind. Den Leistungsinhalt bildet eine so genannte Kontrollerlaubnis als Genehmigung, die durch spezielle Freiheitsgrundrechte gewährleistete Betätigung erlaubt wie z.B. Anspruch auf Baugenehmigung, Gewerbe-, Berufs- und Hochschulzulassung, immissionsschutzrechtliche Genehmigungen. Der Genehmigungsanspruch ist ein gesetzlicher Anspruch und entsteht nach Antragstellung. Der Anspruch ist eine eigenständige Kategorie des Verwaltungsrechts, und Entstehung und Fortfall der Erfüllungspflicht bedürfen einer normativen Begründung. Seine Durchsetzbarkeit hängt von der Rechtsbeständigkeit des Anspruchs ab. Die Studie befasst sich mit der Frage, ob ein Bürger, der bereits vor Erteilung einer behördlichen Erlaubnis seine Rechtsposition sichern kann, oder ob er seinen Anspruch verliert, wenn sich die Sach- oder Rechtslage ändert. Erlöschen und Aufhebung der Genehmigung unterliegen gemeinsam rechtlichen Grenzen. Diese Rechtsbeständigkeit wird oftmals als ein Spezifikum des Verwaltungsaktes betrachtet und verdeutlicht die Dominanz dieser Handlungsform. Der Autor zeigt anhand der Problematik die theoretischen Grundlagen für eine Dogmatik des Genehmigungsanspruchs auf und skizziert die Auswirkungen an exemplarischen Rechtsgebieten. kirs/difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

229 S.

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

Schriften zum öffentlichen Recht; 832