Öffentlich-rechtliche Anstalten als abhängige Konzernunternehmen. Dargestellt unter besonderer Berücksichtigung des "Berliner Modells" zur Konzernierung der Landesbank Berlin.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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DE

Erscheinungsort

Berlin

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ZLB: 2001/949

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Zusammenfassung

1994 hat das Land Berlin seine Beteiligungen an der Berliner Bank AG, der Berliner Hypotheken- und Pfandbriefbank AG sowie der Landesbank Berlin unter dem Dach der Bankgesellschaft Berlin zusammengeführt. Erstmals in der Konzernrechtsgeschichte wurde damit eine öffentlich-rechtliche Anstalt den Weisungen einer juristischen Person des Privatrechts unterworfen. An diesem Beispiel untersucht die Arbeit die rechtliche Zulässigkeit einer Konzernierung öffentlich-rechtlicher Anstalten. Im Vordergrund steht dabei das Erfordernis, die Einwirkungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand bei der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen. Werden die öffentlichen Aufgaben in einer öffentlich-rechtlichen Anstalt wahrgenommen und diese dann von einem privaten Dritten beherrscht, verliert die öffentliche Hand ihren notwendigen Einfluss. Der Autor setzt sich mit der vor allem gesellschaftsrechtlich bedenklichen Gestaltung kritisch auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass das "Berliner Modell" zwar rechtlich zulässig, aber unzweckmäßig ist und formuliert den alternativen Vorschlag, das herrschende Unternehmen mit der Trägerschaft der öffentlich-rechtlichen Anstalt zu beleihen und dann in den Konzern einzufügen, um durch die Aufsicht der öffentlichen Hand über den Beliehenen den Anforderungen des Demokratieprinzips gerecht werden zu können. goj/difu

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305 S.

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Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen. Abt. B Rechtswissenschaft; 133