Bergrecht und Nachhaltige Entwicklung.

Frenz, Walter
Duncker & Humblot
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2001

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Duncker & Humblot

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DE

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Berlin

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ZLB: 2001/536

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FO
RE

Abstract

Zwar ist das Bergrecht ein traditionelles Recht und schien bislang ausschließlich auf die Bedürfnisse des Rohstoffabbaus zugeschnitten zu sein, aber nach den jüngsten Auslegungen der Zweckvorschrift sind die Elemente der Nachhaltigkeit nicht unbedeutend und gerade im Energiebereich stark geprägt. Daraus ergibt sich, dass das Bergrecht ein moderneres Recht darstellt, als die Tradition vermuten lässt. Am 12.2.1990 wurde das Bundesbergrechtgesetz (BBergG) durch eine so genannte Bodenschutzklausel ergänzt. Danach soll die Ordnungs- und Förderaufgabe des § 1 Nr.1BbergG zur Sicherung der Rohstoffversorgung unter Berücksichtigung eines sparsamen und schonenden Umgangs mit dem Boden erfolgen. Die Untersuchung der den Rohstoffabbau ordnenden Vorschriften zeigt, dass die Vorschriften im Sinne des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung ausgelegt und gehandhabt werden können. Im einzelnen wird untersucht, inwieweit, ausgehend von der Zweckvorschrift, der Nachhaltigkeitsgedanke in die Bestimmungen über Bergbauberechtigungen, Betriebsplanverfahren und die bergbaubezogene Umweltverträglichkeitsprüfung hineinfließt bzw. mit verankert ist. kirs/difu

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111 S.

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Schriften zum öffentlichen Recht; 841

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