Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis.

Luchterhand
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Luchterhand

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Neuwied

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ZLB: 2001/130

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RE

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Abstract

Die gesetzliche Regelung über das Arbeitsverhältnis in § 611 BGB ist kurz und wenig aussagekräftig: Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, die versprochenen Dienste zu erbringen, der Arbeitgeber die vereinbarte Vergütung zu leisten. Dennoch haben die arbeitsrechtliche Praxis und auch die inzwischen ergangene weitere, arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Gesetzgebung auf dieser schmalen Grundlage ein umfassendes System errichtet. Die Schwerpunkte der Darstellung liegen neben den Hauptpflichten des Arbeitnehmers vor allem auf der Arbeitnehmerhaftung und dem innerbetrieblichen Schadensausgleich, den Fragen der Entgeltgestaltung einschließlich der Vergütung ohne Arbeitsleistung sowie der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, dem Beschäftigungsanspruch und der Pflicht zur Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern sowie von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten. difu

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XXXII, 330 S.

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Arbeitsrecht für Personal-Praktiker