Restitution "Entartete Kunst". Sachenrecht und Internationales Privatrecht.

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Berlin

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ZLB: 2000/3891

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DI

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Abstract

Auch mehr als ein halbes Jahrhundert nach dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen Diktatur ist die Bewältigung der rechtlichen Folgen dieser Zeit noch nicht abgeschlossen. Die Diskussionen in jüngster Zeit über die Entschädigung von Zwangsarbeitern und über das Schicksal des so genannten Nazigoldes und der Beutekunst belegen die Notwendigkeit einer umfassenden Aufarbeitung. Die Arbeit behandelt das Schicksal der Werke "entarteter Kunst", die von den Nationalsozialisten zunächst beschlagnahmt und anschließend eingezogen wurden. Sie untersucht die Entstehung und Rechtswirkung des Einziehungsgesetzes vom 31. Mai 1938 und klärt, ob heute noch Herausgabeansprüche (ehemaliger) Eigentümer aufgrund von Vorschriften des allgemeinen Zivilrechts sowie des Wiedergutmachungsrechts bestehen. Dabei setzt sich der Autor kritisch mit der im internationalen Sachenrecht vorherrschenden Anknüpfung an den Ort der Belegenheit auseinander und untersucht sodann diejenigen Vorschriften, die einen gutgläubigen Eigentumserwerb auch an abhanden gekommenen Sachen zulassen. difu

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XVII, 291 S.

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