Unmittelbare Wirkung von EG-Richtlinien im deutschen und französischen Recht am Beispiel des Umweltrechts.
Nomos
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Date
1999
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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ZLB: 2000/404
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DI
Authors
Abstract
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob die Ziele des Europäischen Gerichtshofs, die dieser mit der Einführung der unmittelbaren Wirkung in seinem Urteil vom 5.2.1963 anstrebte, in Deutschland und Frankreich erreicht wurden. Zunächst werden die jeweiligen Rechte der einzelnen Länder aufgezeigt. Die unmittelbare Wirkung steht in engem Zusammenhang mit anderen gemeinschaftsrechtlichen Institutionen (z.B. Vorrang des Gemeinschaftsrechts und Vorlagepflicht). Bei der Übernahme der unmittelbaren Wirkung in die Mitgliedstaaten, ergeben sich verfassungsrechtliche Probleme, die aufgrund des engen Zusammenhangs zwischen dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts und der unmittelbaren Wirkung entstehen. Anschließend wird der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz in Frankreich und Deutschland dargestellt und festgestellt, dass starke Unterschiede bestehen und sich ein Vergleich nicht auf beide Systeme beziehen kann. Der Autor untersucht, ob die Ergebnisse gleichwertig sind und so zur Rechtsvereinheitlichung beitragen können. kirs/difu
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222 S.
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Studien zum Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht; 57