Der Soziale Dialog nach dem Abkommen über die Sozialpolitik und dem Vertrag von Amsterdam.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 2000/68

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Abstract

Die Bedeutung des Sozialen Dialogs im europäischen Gesetzgebungsprozess wuchs mit dem Abkommen über die Sozialpolitik beträchtlich, da die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände gesetzgeberische Mitwirkungsbefugnisse im Bereich der Sozialpolitik erhielten. So ermöglicht das neue Verfahren des Sozialen Dialogs u.a., dass Vereinbarungen der europäischen Sozialpartner zu Gemeinschaftsrecht werden können. Ziel ist die Fragen zu beleuchten, die diese bedeutsame Veränderung im Rechtsetzungsprozess der europäischen Sozialpolitik aufwirft. Dabei steht das Verfahren, mit dem diese Vereinbarungen der Sozialpartner entstehen, wie diese Vereinbarungen implementiert werden und welche Gemeinschaftsorgane in welchem Umfang zu beteiligen sind, im Vordergrund. Die neuste Entwicklung, dass dieser ausgeweitete Soziale Dialog zunächst im Abkommen über die Sozialpolitik, nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft geregelt wird, findet zudem Berücksichtigung. difu

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253 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2561