Der Verwaltungsakt als staatsrechtlich determinierte Handlungsform.
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DE
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Bonn
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ZLB: 2000/1267
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DI
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Abstract
Frage ist, ob eine Behörde einen Verwaltungsakt erlassen darf, ohne ausdrücklich durch Gesetz ermächtigt zu sein. Ausgehend von Rechtsprechung und Literatur wird zunächst untersucht, ob die Behörde durch Erlass eines feststellenden Verwaltungsakts zur verbindlichen Klärung einer Rechtsfrage beitragen kann. In einer weiteren Analyse wird aufgezeigt, ob die Behörde Schadenersatzansprüche, jedenfalls sofern sie in öffentlich-rechtlichen Vorschriften normiert sind, durch Leistungsbescheid einfordern und auch selbst vollstrecken kann. Schließlich befasst sich ein weiteres Kapitel mit der Frage, ob der Bürger im Einzelfall durch einen nicht ausdrücklich durch Gesetz vorgesehenen Verwaltungsakt auch zur Befolgung einer gesetzlichen Pflicht angehalten werden kann. kirs/difu
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IX, 181 S.