Staatliche Öffentlichkeitsarbeit. Eine Juristische Untersuchung der Frage, wie der Staat bzw. staatliche Institutionen Öffentlichkeitsarbeit betreiben dürfen.
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1999
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DE
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Tübingen
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ZLB: 99/1449
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DI
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Abstract
Gesetzliche Regelungen für staatlich finanzierte Öffentlichkeitsarbeit gibt es bisher nicht. Ziel ist anhand der Rechtsprechung aufzuzeigen und zu überprüfen, ob diese nicht doch Ausgangspunkt zur Aufstellung geeigneter Leitlinien sein kann. Hierfür wird Informationsmaterial aus den baden-württembergischen Ministerien verwendet, um aufzuzeigen, wie die bisherige Rechtsprechung in der Praxis umgesetzt wird. Es werden zwei Aufgabengruppen dargestellt, die die Öffentlichkeitsarbeit erfüllen. Zum einen werden durch die informierende Öffentlichkeitsarbeit dem Bürger unpopuläre Entscheidungen des Staates erläutert. Zum anderen existiert die werbende Öffentlichkeitsarbeit, deren Aufgabe es ist, ein bestimmtes Bild eines Staatsorgans zu vermitteln. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung zulässiger Öffentlichkeitsarbeit von parteiergreifender Wahlwerbung. kirs/difu
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XXV, 205 S.