Regelungen der Betriebsparteien zur Standort- und Beschäftigungssicherung.

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DE

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Hamburg

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ZLB: 99/1448

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DI

Zusammenfassung

Zentrales Anliegen der Arbeit ist die Verortung der Regelungen zur Standort- und Beschäftigungssicherung im Normengefüge des Betriebsverfassungsgesetzes und eine abschließende Beurteilung ihrer Verbindlichkeit für die Betriebsparteien und die Arbeitnehmer. Teil A betrachtet die betriebswirtschaftlichen und arbeitsmarktrelevanten Ursachen, die zu einem Wandel der Betriebsparteien im Umgang mit Unternehmenskrisen und zu verschiedenen Modellen der Beschäftigungssicherung führten und damit zu Vorläufern der betrieblichen Vereinbarungen zur Standort- und Beschäftigungssicherung wurden. In Teil B werden unterschiedlichen Vereinbarungen zur Standort- und Beschäftigungssicherung, strukturiert nach Anlass und ökonomischem Hintergrund für die Verhandlungen, gewählter Rechtsform für die Vereinbarungen, arbeitgeberseitigen Maßnahmen und nach Regelungsschwerpunkten analysiert. Das so aufbereitete empirische Material wird in Teil C in mehreren Schritten einer juristischen Einordnung und Bewertung unterworfen. Anhand der in Teil B dargestellten Vereinbarungen wird daran anschließend die Frage untersucht, ob die Betriebsparteien rechtlich verbindliche Regelungen oder nur unverbindliche Absichts- und Zielerklärungen normiert haben, und welche Reichweite die Regelungen haben. Dies führt zu einer ersten Bewertung der Verbindlichkeit der in den Vereinbarungen enthaltenen Regelungen des Interessenausgleichs. In Teil D werden die Vereinbarungen untersucht, die nicht im Rahmen der Verhandlungen über einen Interessenausgleich geschlossen wurden. In Teil E wird die Frage untersucht, ob sich aus der geschichtlichen Entwicklung der wirtschaftlichen Mitbestimmung und des Rechtsinstituts der Betriebsvereinbarung Restriktionen für Vereinbarungen der Betriebsparteien in wirtschaftlichen Fragen ableiten lassen oder andere Kriterien für eine Beschränkung sprechen. Die erkenntnisleitende Fragestellung in diesem Teil richtet sich darauf, ob die Aufgabenwahrnehmung der Betriebsräte auf die sozialen und personellen und vor allem auf die betrieblichen im Gegensatz zu den unternehmerischen Angelegenheiten beschränkt war und ob andererseits die freiwillige Betriebsvereinbarung eine eindeutig subsidiäre Stellung in der Geschichte der betrieblichen Mitbestimmung hat. goj/difu

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XV, 240 S.

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