Die Rechtsbeziehungen zwischen Nebenparteien. Dargestellt anhand der Rechtsbeziehungen zwischen Mietnachbarn und zwischen Arbeitskollegen.
Duncker & Humblot
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Date
1997
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Duncker & Humblot
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DE
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Berlin
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ZLB: 99/1066
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DI
Authors
Abstract
Die Frage, welche Rechtsbeziehungen zwischen Nebenparteien bestehen, wird anhand des Mietnachbar- und das Arbeitskollegenverhältnisses untersucht. Nebenparteien stehen unverbunden nebeneinander, es verbindet sie aber der Bezug zu einem Dritten, dem gemeinsamen Vertragspartner. Untersucht wird, inwieweit das Privatrecht und die damit begründete private Rechts- und Interessenverfolgung Möglichkeiten gibt, die Beziehungen der Nebenparteien zu ordnen. Ein erster Teil behandelt die unmittelbaren Rechtsbeziehungen, ein zweiter die über den Vertragspartner vermittelten "mittelbaren" Rechtsbeziehungen. Im einzelnen kommt die Untersuchung zu folgenden Ergebnissen: Nebenparteien stehen in keiner Zweckgemeinschaft, auch nicht in einem Gemeinschaftsverhältnis. Die individualrechtliche Beziehung begründet in Form der Sonderverbindung erhöhte Sorgfaltspflichten unter den Beteiligten. Eine Sonderverbindung zwischen Arbeitskollegen eines Betriebes und zwischen Mietern eines Hauses begründet - entgegen der in der Rechtsprechung vorherrschenden Auffassung - die vertragliche Schutzwirkung. In einer Übersicht wird dargestellt, nach welchen allgemeinen gesetzlichen Regeln die Nebenparteien einander berechtigt und verpflichtet sind. Praktische Bedeutung haben vor allem der Besitzschutz, der Wettbewerbsschutz und der Deliktschutz. Die Nebenparteien können auch von ihrem Vertragspartner Schutz beanspruchen. Der Schutzanspruch ist auch auf Erfüllung gerichtet und also klagbar. goj/difu
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315 S.
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Schriften zum bürgerlichen Recht; 201