Dezentralisierung von Verwaltungskompetenzen in der Europäischen Union. Die Delegation von Forschungsverwaltungsaufgaben an außervertragliche Einrichtungen nach Art. 171 EG.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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ZLB: 99/3207
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DI
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Abstract
Die Arbeit betrachtet nach einem kurzen Überblick über die Geschichte der Forschungspolitik der Gemeinschaft die aktuellen Entscheidungsstrukturen vor allem im Hinblick auf die Durchführung der gemeinschaftlichen Forschungsprogramme und auf die beteiligten Akteure. Der zweite Teil der Arbeit widmet sich - auch unter Bezug auf bestehende Organisationsstrukturen in anderen Politikbereichen - der Auslegung des Art. 171 EG, der "die Schaffung anderer Strukturen" vorsieht und analysiert den Begriff der Durchführung, der den Umfang der über Art 171 EG zu übertragenen Befugnisse umgrenzt. Der Schwerpunkt liegt auf den rechtlichen Problemen der Übertragung von Verwaltungskompetenzen. Neben der Differenzierung zwischen den Formen der Übertragung von Befugnissen mittels Delegation und Mandat wird zunächst die Meroni-Rechtsprechung aus den fünfziger Jahren als Ausgangslage für die rechtliche Beurteilung der Übertragung von Befugnissen dargestellt. Als Maßstab für die rechtliche Analyse werden das Prinzip der begrenzten Ermächtigung, das Prinzip des institutionellen Gleichgewichts, die Gewährleistung des Individualrechtsschutzes, das Subsidiaritätsprinzip sowie haushaltsrechtliche Kriterien herangezogen. Schließlich werden mögliche Organisationsformen zur Durchführung der gemeinschaftlichen Forschungsprogramme aufgezeigt. Neben der Errichtung einer zentralen Forschungsagentur kommen insbesondere Formen der dezentralisierten Wahrnehmung von Forschungsverwaltungsaufgaben in Betracht. Auch die Beteiligung mitgliedstaatlicher Forschungseinrichtungen wird hier berücksichtigt. goj/difu
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XVI, 209 S.
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Völkerrecht - Europarecht - Staatsrecht; 23