Die Eigenbedarfskündigung nach § 564b Abs. 2 Nr. 2 BGB. Eine juristische und ökonomische Analyse.

Cuvillier
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Cuvillier

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Göttingen

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 99/816

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Möchte der Vermieter dem Mieter kündigen, dann ist nach § 564b Abs. 2 BGB dieses nur noch in den Fällen des berechtigten Interesses möglich. Der Eigenbedarf stellt von den vier dort genannten Kündigungsgründen den häufigsten dar. Eine Voraussetzung für diese Kündigung ist, das ein berechtigter Personenkreis den Eigenbedarf geltend machen muss. Hier ist insbesondere der Begriff des Familienangehörigen umstritten. Ein weiteres Kernproblem ist der unbestimmte Rechtsbegriff des "Benötigens". Der Autor erörtert umfassend die Auslegung dieses Begriffs, wobei bisher eine Willenskündigung, eine Vernunftskündigung oder eine Bedarfskündigung vorliegen kann. Zusätzlich zu diesen Modellen wurde von dem Autor die Kompensationskündigung entwickelt, die im Wesentlichen dann vorliegen soll, wenn das Interesse des Vermieters an einer Selbstnutzung größer ist, als das des Mieters an einem ungewollten Auszug. kirs/difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

VI, 167 S.

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries