Die Eigenbedarfskündigung nach § 564b Abs. 2 Nr. 2 BGB. Eine juristische und ökonomische Analyse.
Cuvillier
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Cuvillier
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DE
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Göttingen
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ZLB: 99/816
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DI
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Abstract
Möchte der Vermieter dem Mieter kündigen, dann ist nach § 564b Abs. 2 BGB dieses nur noch in den Fällen des berechtigten Interesses möglich. Der Eigenbedarf stellt von den vier dort genannten Kündigungsgründen den häufigsten dar. Eine Voraussetzung für diese Kündigung ist, das ein berechtigter Personenkreis den Eigenbedarf geltend machen muss. Hier ist insbesondere der Begriff des Familienangehörigen umstritten. Ein weiteres Kernproblem ist der unbestimmte Rechtsbegriff des "Benötigens". Der Autor erörtert umfassend die Auslegung dieses Begriffs, wobei bisher eine Willenskündigung, eine Vernunftskündigung oder eine Bedarfskündigung vorliegen kann. Zusätzlich zu diesen Modellen wurde von dem Autor die Kompensationskündigung entwickelt, die im Wesentlichen dann vorliegen soll, wenn das Interesse des Vermieters an einer Selbstnutzung größer ist, als das des Mieters an einem ungewollten Auszug. kirs/difu
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VI, 167 S.