Gemeindeverbände als Organisationsformen kommunaler Selbstverwaltung.
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DE
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Bremen
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ZLB: 2000/664-4
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DI
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Abstract
Im Mittelpunkt des ersten, historischen Teils der Arbeit wird die Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung von den Stein'schen Reformen bis 1945 nachgezeichnet mit einer Darstellung der Organisationsgeschichte und der Entwicklung der Selbstverwaltungskonzeptionen. Nach Klärung des Begriffs, der Organisation und Aufgaben der Gemeindeverbände im Sinne des Art. 28 II 2 GG werden die Modalitäten der Entstehung kommunaler Körperschaften analysiert, wobei zwischen bundes- und landesrechtlich, verfassungsunmittelbar und einfachrechtlich konstituierten Körperschaften unterschieden wird. In der Entfaltung der organisatorischen Grundstruktur kommunaler Körperschaften wird dargelegt, dass zwischen den Idealtypen der Gebietskörperschaft und der Bundkörperschaft ein Kontinuum an Organisationsformen existiert. Eingeführt wird die neue Unterscheidung von "mittelbaren Volksvertretungen" und "Vertretungen der Mitgliedskörperschaften". Schließlich werden die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen einer Aufgabenwahrnehmung durch Gemeinden und Gemeindeverbände - insbesondere die Selbstverwaltungsgarantien der Landesverfassungen - untersucht, intensiv wird der Unterscheidung von weisungsfreien und weisungsgebundenen Aufgaben nachgegangen. Nach der Darstellung der einzelnen Arten kommunaler Körperschaften oberhalb der Gemeindeebene wird der Begriff des Gemeindeverbands abschließend bestimmt und in einer Schlussbetrachtung auf die (begrenzte) Bedeutung des Art. 28 II 2 GG für die Kreise und die sonstigen Gemeindeverbände hingewiesen. Der staatstheoretisch gehaltene Abschlussteil versucht eine Neubestimmung des Orts der kommunalen Selbstverwaltung im demokratischen Bundesstaat. Es wird begründet, warum die Kommunen als Teil der staatlichen Gesamtorganisation anzusehen und welche begrifflichen und dogmatischen Konsequenzen daraus zu ziehen sind und dass die herrschende Qualifizierung der kommunalen Selbstverwaltung als Teil der Landesexekutive der verfassungsrechtlichen Lage unter dem GG nicht gerecht wird. goj/difu
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V, 525 S.