Personalabbaumaßnahmen nach der neuen Insolvenzordnung.

Tretow, Lars
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1999

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DE

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Bremen

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ZLB: 2000/31

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DI

Abstract

Seit 1.1.1999 löst die Insolvenzordnung in den alten Bundesländern die bisherige Konkursordnung und Vergleichsordnung sowie in den neuen Bundesländern die Gesamtvollstreckungsordnung und das Gesetz über die Unterbrechung von Gesamtvollstreckungsverfahren ab. Die alten Gesetze bleiben für alle bis zum 31.12.1998 eröffneten Verfahren anwendbar. Thema der Arbeit sind die arbeitsrechtlichen Vorschriften der Insolvenzordnung, die im Zusammenhang mit dem Personalabbau im insolventen Unternehmen stehen. Änderungen und Neuerungen der Vorschriften werden gegenübergestellt, nachdem ein Überblick über Anlaß und Ablauf der Insolvenzrechtsreform gegeben wurde. Anschließend weist der Autor nach, dass die vom Gesetzgeber zur besseren Abstimmung der Rechte der Arbeitnehmer auf das Insolvenzverfahren gewählte Konzeption der arbeitsrechtlichen Vorschriften der Insolvenzverordnung, gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs.1 GG verstößt und somit verfassungswidrig ist. kirs/difu

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LI, 385 S.

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