Die Zulassung des vorzeitigen Beginns im Umweltrecht. Eine Studie zu den §§ 9a WHG, 33 KrW-/AbfG, 57b Abs. 1 BBergG und 8a BImSchG.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 98/2298

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Abstract

In vier Gesetzen des Umweltverwaltungsrechts existiert eine Regelung über Zulassungen des vorzeitigen Beginns (Bundesimmissionsschutzgesetz, Abfallgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Bundesberggesetz). Dabei geht es um vorzeitige Errichtung bzw. Inbetriebnahme von Anlagen, die vorzeitige Benutzung und der Ausbau von Gewässern und die Errichtung und Ausführung eines bergrechtlichen Betriebes. Zweck des vorzeitigen Beginns ist es, dem Vorhabensträger im Wege der Parallelität von Zulassungsverfahren und Ausführung eine beschleunigte Realisierung auf eigenes Risiko zu ermöglichen. Durch einseitiges Schuldversprechen oder im Wege des verwaltungsrechtlichen Vertrages können unternehmerische Verpflichtungen begründet werden. Die vorzeitige Zulassung wird nicht in einem selbständigen Verfahren, sondern als verfahrensergänzende Variante in einem einheitlichen Verfahren mit der Hauptentscheidung erteilt. kirs/difu

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337 S.

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Schriften zum Umweltrecht; 87