Einzelhandelskonzept Stadt Mülheim an der Ruhr.

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Nürnberg

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ZLB: 99/2790-4

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BE

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Abstract

Die Stadt hat durch das Zentrenkonzept prinzipiell die Möglichkeit, die Einzelhandelsentwicklung im Rahmen der geltenden Gesetze zu steuern. Allerdings hat sie - wie beim Rhein-Ruhr-Zentrum - keinen Einfluß auf die Bauleitsplanung, da es an entsprechenden Bebauungsplänen/Anpassung der Begbauungspläne mangelt. Gerade hierin liegt eine wichtige Aufgabe innerhalb der städtischen Verwaltung. Das Konzept eröffnet darüber hinaus aber auch Entwicklungsmöglichkeiten für den Einzelhandel und ist kein Instrument, den Wettbewerb zugunsten der ansässigen Einzelhandelsbetriebe zu steuern. Es bleibt auch weiterhin die kommunale Steuerungsmöglichkeit, um auf die Entwicklungen in den umliegenden Städten zu reagieren. difu

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109 S., Anh.

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