Die Bewahrung der demokratischen und föderativen Struktur der Bundesrepublik Deutschland im europäischen Integrationsprozeß. Der neue Artikel 23 GG.

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ZLB: 98/1537

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Abstract

Mit dem neuen Art. 23 GG hat der Gesetzgeber eine Spezialbestimmung für die europäische Integration geschaffen. Die Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU erfolgt nach Art. 23 Abs. 1 GG als Spezialgesetz. Diese Studie befaßt sich mit der Frage, inwiefern der Art. 23 GG geeignet ist, die demokratische und föderative Struktur der Bundesrepublik Deutschland im europäischen Intergrationsprozeß zu bewahren. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Struktursicherungsklausel in Art. 23 Abs. 1 GG oder das Verfahren zur Beteiligung von Bundestag und Bundesländern an der staatsinternen Willensbildung zu europäischen Vorhaben den richtigen Ansatz bildet. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß der neue Art. 23 GG hinsichtlich der gegenwärtigen rechtlichen Struktur der EU und der Bundesrepublik systemadäquat ist. kirs/difu

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329 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2354