Rechtsprobleme eines Landeshafengesetzes.

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Bremen

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ZLB: 99/1755

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RE
GU

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Abstract

Vor der Ausarbeitung eines konkreten Gesetzes wurde ein Gutachten erarbeitet, das auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen u.a. in Bremen in Frage stehende Materien und Ansätze in ihrer rechtlichen Regelung erörtert. Das bisherige Hafengesetz von 1966 ist weitgehend überholt. Die Grenze zwischen Hafenbetrieb und Hafenverwaltung muss vom Gesetz gezogen werden, darüberhinaus hat die Gesetzgebung der Koordination der verschiedenen Häfen, wie sie durch das Hafenstrukturkonzept von 1994 vorgegeben ist, dem Verhältnis zwischen Häfen und ihrem Umfeld Rechnung zu tragen. Dies betrifft insbesondere Immissionsprobleme und die Sicherung von Hafenentwicklungsflächen. kirs/difu

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79 S.

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