Die Personalhoheit der Gemeinden. Was verbleibt den Gemeinden noch von ihrer verfassungsrechtlich gewährleisteten Personalhoheit?

Gemein, Andrea
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1998

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DE

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Bonn

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ZLB: 98/4088

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DI

Abstract

Zu den wichtigsten Gestaltungselementen der deutschen Verwaltungsrechtsordnung gehört die Institution der Selbstverwaltung. In ihr laufen demokratische und grundrechtliche Freiheitsideen zusammen. Eine tragende Säule der Selbstverwaltung ist die Personalhoheit. Welche Bedeutung der Personalhoheit für die Gemeinden hat, ergibt sich aus der Tatsache, daß von 5.371.699 Beschäftigten im öffentlichen Dienst der alten und neuen Bundesländer 1.733.923 im Kommunaldienst tätig sind. Ziel ist, den Spielraum herauszufinden, der den Gemeinden - trotz der im GG (Art. 28 Abs. 2) garantierte Recht der Personalhoheit - noch zur Verfügung steht. Eine Vielzahl von Gesetzen, zunehmende staatliche Planungen und Einflußnahmen durch Zuwendungen unter Auflagen scheinen darauf hinaus zu laufen, daß den Gemeinden kaum noch Raum zu einer Entscheidung verbleibt. Die Arbeit beginnt mit der Darstellung der historischen Grundlagen und Ausführungen zum Wesen der Personalhoheit sowie der Selbstverwaltungsgarantie. Der Schwerpunkt liegt auf der Herausarbeitung der staatlichen Beschränkungen der Personalhoheit. sg/difu

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IX, 163 S., Anh.

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