Der verwaltungsgerichtliche Organstreit. Eine verwaltungsprozessuale und normtheoretische Studie.
Duncker & Humblot
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Date
1998
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Duncker & Humblot
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DE
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Berlin
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ZLB: 98/3723
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DI
Authors
Abstract
Der Organstreit läßt sich definieren als gerichtliches Verfahren, in dem sich als Parteien verschiedene Organe oder Organteile desselben Verbandes, in der Regel, aber nicht notwendigerweise einer juristischen Person, gegenüberstehen und welches die Kompetenzabgrenzung zwischen diesen Organen zum Gegenstand hat. Vorliegend werden ausschließlich öffentlichrechtliche Organstreitigkeiten betrachtet. Das besondere Problem dieses Verfahrens besteht darin, daß überwiegend keine rechtsfähigen Gebilde einander als Parteien gegenüberstehen, sondern eine Auseinandersetzung innerhalb einer juristischen Person ausgetragen wird. Es handelt sich dabei eigentlich um eine grobe Systemwidrigkeit, was auch erklärt, daß dieses Verfahren nicht gesetzlich geregelt, sondern aus reiner Notwendigkeit in der Gerichtspraxis herausgebildet wurde. Dies hat zur Folge, daß das Organstreitverfahren aus dogmatisch-theoretischer Sicht noch relativ wenig erschlossen ist. Die Arbeit geht aus vom Begriff der "Kompetenz" des Organs eines Verbandes und dem Begriff des "subjektiven Rechts" des Verbandes selbst. Es wird versucht, die parallele Struktur beider Rechtsfiguren aufzuzeigen und so die dogmatischen Grundlagen für die herrschende Praxis zu entwickeln. lil/difu
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186 S.
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Schriften zum Öffentlichen Recht; 758