Der Grundsatz des Vertrauensschutzes bei der Aufhebung von Verwaltungsakten im deutschen, französischen und europäischen Recht - Wechselwirkung zwischen europäischem und nationalem Recht.
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DE
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Bonn
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ZLB: 98/1043
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DI
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Abstract
Der Grundsatz des Vertrauensschutzes bedeutet, daß dem Bürger ein Mindestmaß an Vorhersehbarkeit staatlicher Eingriffe garantiert wird und ihm damit die Möglichkeit gegeben ist, sich auf diese einzustellen. Auf dem Grundsatz des Vertrauensschutzes bei Aufhebung des Verwaltungsaktes wird zunächst die deutsche Rechtsstellung erörtert. Im Anschluß folgt eine Darstellung der französischen Lösung, bei der Herausstellung des besonderen Stellenwertes dieses Grundsatzes. Die beiden vorangegangenen Untersuchungen dienen als Basis für die Entwicklung eines europäischen Vertrauensschutzes. Im Wesentlichen geht es um die Verzahnung des europäischen Rechts mit dem nationalen Recht auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts, denn hier stellt sich die Frage, inwieweit der europäische Vertrauensschutzgrundsatz nationale Rechtsvorschriften beeinflussen oder verdrängen kann. kirs/difu
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IX, 414 S.