Baurecht für die kommunale Praxis. Grundzüge des öffentlichen und privaten Baurechts. 3. überarb. u. erw. Aufl.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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Berlin

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ZLB: 99/2040

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Abstract

Das öffentliche Baurecht und das private Baurecht legen die Rahmenbedingungen für Investitionen und für die Nutzung von Grundstücken in den Kommunen fest. Die rechtlichen Grundlagen finden sich für den Bereich des öffentlichen Baurechts im wesentlichen in dem am 1.1.1998 novellierten Baugesetzbuch sowie in den Landesbauordnungen; im Bereich des privaten Baurechts stellt für die Kommunen, aber auch für Bauherrn, Investoren, Architekten und Ingenieure, die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) die wesentliche Grundlage dar. Die Rahmenbedingungen, die für die Planung und Zulassung von Vorhaben sowie für die Vergabe von Bauleistungen sowohl von den Kommunen als auch von den Investoren, Planern und Bürgern zu beachten sind, sind immer komplexer geworden. Das Baurecht erscheint vielfach als nur noch begrenzt transparentes Werk rechtlicher Regelungen. difu

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464 S.

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