Innere Sicherheit in der Gemeinde. Kommunale Kriminalprävention.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 99/1360
DIFU: Wiss183
DST: B 121/56
DIFU: Wiss183
DST: B 121/56
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SW
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Abstract
Unter dem Schlagwort "Kommunale Kriminalprävention" wird eine neue Sicherheitspolitik in und mit den Gemeinden entwickelt und umgesetzt. Ob und inwieweit hier die Kommunen selbst gefordert sind, ob ihnen eine neue kommunale Aufgabe zugewachsen ist oder ob es (nur) darum geht, bisherige Kernaufgaben in ihrer kriminalpräventiven Bedeutung zu erkennen und mit den Aufgaben anderer Träger - namentlich der Polizei - zu vernetzen, wird unter verschiedenen Aspekten untersucht. In einem einleitenden Beitrag wird "Kommunale Kriminalprävention" als wesentlicher Beitrag zur "Inneren Sicherheit", um die Sicherung einer guten Ordnung durch den Staat, die Kommunen, unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen Kräfte und der Bürger selbst gesehen. Im Fortgang werden Präventionsansätze in verschiedenen deutschen Ländern dargestellt; es geht dabei um Sicherheitspartnerschaften zwischen Polizei und kommunalen Behörden - Ordnungsbehörde, Baubehörde, Verkehrsamt, Jugendamt, Gesundheitsverwaltung, Sozialamt etc. - aber auch um Institutionen wie Sicherheitswacht und Sicherheitsbeiräte. "Eine neue Sicherheitsarchitektur in Bayern" wird durch den "Sicherheitsstaatssekretär" im Bayerischen Innenministerium vorgestellt, der verdeutlicht, wie "in das Gebäude der inneren Sicherheit ein neues Geschoß eingezogen wird" und wie sich ein neues Verständnis für Sicherheit entwickeln kann. Die Bildung von Sicherheitsnetzen in Unterfranken steht als Beispiel für eine konkrete Umsetzung der Sicherheitsarchitektur. Schließlich wird ein vergleichender Blick auf die Kriminalprävention in Frankreich geworfen und die in der politischen Debatte auffällige Vernachlässigung der Möglichkeiten einer Privatisierung der Gefahrenabwehr erörtert. goj/difu
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96 S.
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Kommunalforschung für die Praxis; 38/39