Vermögensverfügungen zum Nachteil der Sozialhilfe.

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Köln

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ZLB: 99/1403

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DI

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Abstract

Die Arbeit versteht sich als Beitrag dafür, daß die für die Gesellschaft wichtigen Sozialhilfeleistungen nicht durch Vermögensverfügungen Einzelner zum Nachteil der Sozialhilfe ausgehöhlt werden. Untersucht werden Einzelfälle, in denen gezielt Vertragskonstruktionen gewählt werden, die sicherstellen sollen, daß nach dem Tode der Eltern der Sozialhilfeträger nicht auf den Nachlaß zugreifen kann. Es stellt sich die Frage, ob nicht solche Vertragskonstruktionen, mit denen der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe umgangen wird, sittenwidrig und daher unwirksam sind. Ähnliche Aspekte ergeben sich für das Verhältnis von Verwandten untereinander. So z.B. in unterhaltsrechtlicher Hinsicht bei Unterhaltsverzichten in Erwartung, daß hinsichtlich voraussehbarer sozialer Bedürftigkeit der Einsatz privater Mittel vermieden wird. kirs/difu

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XXXII, 251 S.

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