Die Bedeutung des Art. 178 BV für die deutsche Wiedervereinigung und für Verfassungsrevisionen des wiedervereinigten Deutschlands.

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ZLB: 97/3419

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Abstract

Das Versprechen Bayerns in Art. 178 der Bayerischen Verfassung, einem künftigen deutschen demokratischen Bundesstaat beizutreten, wird aufgegriffen. Ein solcher Beitritt sollte nach den Vorstellungen des Art. 178 auf einem freiwilligen Zusammenschluß der deutschen Einzelstaaten beruhen, deren staatsrechtliches Eigenleben zu sichern sei. Mit der Wiedervereinigung wurde das Ziel auf dem Weg des Art. 23 GG (a.F.) erreicht, der einen Beitritt Bayerns im ursprünglich vorgesehenen Sinn erübrigt. An diese Konstellation knüpfen sich somit folgende Fragestellungen: Könnte erstens der Art. 178 trotz der unterschiedlichen Vorstellung über den Wiedervereinigungsprozeß zur Anwendung kommen, und zweitens welche Konsequenzen hätte es für Art. 178 BV, wenn Art 146 GG trotz bereits erfolgter Wiedervereinigung zum Zuge käme? Dabei erstreckt sich die Untersuchung auf die von der Literatur diskutierten Varianten des Art. 146 GG als Verfassungsrevisionsnorm und als verfassungsneuschöpfende Norm. Neben der vereinigungsbedingten Problematik versucht die Arbeit den Nachweis zu führen, Art. 178 enthalte mit dem Gebot der Sicherung des staatsrechtlichen Eigenlebens eine Föderalismuswahrungsklausel. Eine besondere Gewichtung liegt hierbei auf der Spezifizierung des Normtyps Art. 178 und damit seiner Reichweite und Verbindlichkeit gegenüber der Bayerischen Verfassung einerseits und dem Grundgesetz andererseits. difu

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VII, 156 S.

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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 541