Die öffentliche Aufgabe der Sparkassen nach niedersächsischem Recht.

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DE

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Osnabrück

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ZLB: 98/2467

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DI

Zusammenfassung

Grundlage und Voraussetzung für das Bestehen der kommunalen Sparkasse ist das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags. Darunter sind jene Aufgaben zu verstehen, die den öffentlich-rechtlichen Sparkassen vom Landesgesetzgeber in den Sparkassengesetzen und ergänzend in den Satzungen übertragen worden sind. Diese Arbeit untersucht insbesondere, ob die kommunalen Sparkassen mit ihrer momentanen Geschäftstätigkeit selbst noch in Erfüllung öffentlicher Aufgaben tätig sind und ob noch ein Bedarf zur Wahrnehmung dieser Aufgaben besteht. Schließlich wirft die Autorin die Frage auf, ob die Existenz der kommunalen Sparkassen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft noch zeitgemäß ist. kirs/difu

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231 S.

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