Potentiale des Instrumentariums "Landschaftsschutzgebiet".

Wolff, Dietmar
Kovac
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1997

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Kovac

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DE

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Hamburg

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ZLB: 98/395

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DI

Abstract

Das Landschaftsschutzgebiet ist mit Ausnahme der Baumschutzverordnungen, die einzige Schutzkategorie, die von einer kommunalen Gebietskörperschaft erlassen wird und zeichnet sich durch besondere Flexibilität aus. Die Inschutznahme wird sowohl bei Durchschnittslandschaften als auch bei hochwertigen naturschutzwürdigen ökologischen Flächen erlaubt. Durch die Übertragung auf kommunale Gebietskörperschaften erfolgt eine Befassung der Kreis- bzw. der Stadtorgane und das Gesetz räumt ihnen einen ausreichenden Handlungsspielraum hinsichtlich der Entscheidungen auf konkrete Schutzzwecke und Größen ein. kirs/difu

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S267

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