Öffentliche Interessen bei den Genehmigungen von Stromerzeugungsanlagen.

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 98/512

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DI

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Abstract

Ein öffentliches Interesse bedeutet immer eine Vielzahl individueller Interessen, wobei es sich nicht um einen klar abgrenzbaren Personenkreis handelt. Die Stromerzeugungsanlagen haben weitreichende Auswirkungen auf Umwelt, Versorgungssicherheit, Strompreise und begrenzte Rohstoffvorräte. Die Kraftwerke erfüllen einerseits die Grundbedürfnisse von Wirtschaft und privaten Haushalten, andererseits stellen sie ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential dar. Daher ist die Errichtung und der Betrieb von Kraftwerken einer staatlichen Vorabkontrolle zur Sicherung öffentlicher Interessen unterworfen. Diese Studie befaßt sich hauptsächlich mit der Frage, wie man von staatlicher Seite aus den Bau von Stromerzeugungsanlagen reguliert und welche öffentliche Belange dabei verfolgt werden. Auf die Entwicklung energiepolitischer Ziele wird ausdrücklich eingegangen. kirs/difu

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150 S.

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Veröffentlichungen des Instituts für Energierecht der Univ. Köln; 82