Das Vermeidungsgebot im Abfallrecht. Zugleich eine Untersuchung zur Maßstabswirkung von Rahmenrichtlinien der Europäischen Union für das nationale Recht.

C.F. Müller
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C.F. Müller

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ZLB: 99/180

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Das im Jahre 1996 in Kraft getretene Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz erklärt die Abfallvermeidung erstmals zum obersten Grundsatz der Abfallwirtschaft. Vor diesem Hintergrund beleuchtet die Studie zunächst die rechtspolitische Bedeutung des Abfallvermeidungsgedankens und dessen Entwicklung zum Rechtsgrundsatz. Im Anschluß hieran wird - in vergleichender Perspektive zwischen europäischem und nationalem Abfallrecht - untersucht, ob und inwieweit de lege lata rechtliche Pflichten zur Vermeidung von Abfällen bestehen. Erörtert werden außerdem Fragen der Gesetzgebungskompetenz für die Abfallvermeidung sowie des Grundrechtsschutzes der Wirtschaftsteilnehmer gegenüber rechtlichen Anordnungen zur Förderung der Abfallvermeidung. difu

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XVII, 309 S.

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Augsburger Rechtsstudien; 29