Die Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch gemischtwirtschaftliche Unternehmen.
Nomos
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Date
1997
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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ZLB: 98/3690
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DI
Authors
Abstract
Bund, Länder und Gemeinden sind bei der Erfüllung von Aufgaben in ihren Tätigkeitsbereichen überfordert. Zum einen fehlt das Kapital zur Finanzierung öffentlicher Investitionen, zum anderen das Know-how zur Bewältigung drängender Probleme z.B. Umweltschutz. Gezeigt hat sich auch, daß die Betrauung von Privaten mit speziellen Aufgaben effizienter sein kann. Die öffentliche Hand sieht sich immer öfter und immer stärker vor die Frage gestellt, ob sie sich mit spezialisierten Privaten zur Erledigung bestimmter Aufgaben in einem gemischtwirtschaftlichen Unternehmen zusammentun soll. So haben verschiedene Städte ihre bisher als Eigengesellschaften geführten Stadtwerke in Gemeinschaftsunternehmen mit Privaten eingebracht. Weitere Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privater im Rahmen einer "Public-Private-Partnership" sind gemischtwirtschaftliche Wirtschaftsförderungs- und Abfallentsorgungsgesellschaften. Ziel ist, die verschiedenen juristischen Rahmenbedingungen für gesamtwirtschaftliche Unternehmen aufzuzeigen. sg/difu
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234 S.
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Nomos Universitätsschriften. Recht; 272