Förderung der Gleichberechtigung von Frauen durch Maßnahmen der Rechtsberatung in der Entwicklungszusammenarbeit.

Holthaus, Ines
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1998

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DE

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Berlin

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ZLB: 98/2419-4

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GU

Abstract

Welche Veränderungen sind nötig, damit Frauen nicht nur passiv schutz- und rechtswürdig sind, sondern ihre Rechte auch aktiv in Anspruch nehmen können. Die Kluft zwischen den (menschen)rechtlichen Normen und den alltäglich von Frauen erfahrenen Diskriminierungen ist zwar kein Phänomen, das ausschließlich Frauen in Entwicklungsländern betrifft, doch sind die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung für Frauen in diesen Staaten vielfach stark begrenzt. Der erste Teil setzt sich grundsätzlich mit der Rechtsberatung und der sozialpolitischen Beratung in der Entwicklungszusammenarbeit auseinander. Nach einer Diskussion der (menschen)rechtlichen und sozialpolitischen Anforderungen an Rechtsberatungsmaßnahmen werden die Bedeutung des Rechts für die Gleichberechtigung von Frauen sowie jene Bereiche des Rechts, in denen Frauen diskriminiert werden, vorgestellt. Im zweiten Teil wird die Rechtssituation in ausgewählten Staaten dargestellt. Um die Fragen nach einer rechtlichen Benachteiligung von Frauen in Entwicklungsländern beantworten zu können, sind länderspezifische Kenntnisse der Rechtslagen notwendig; daher wird die rechtliche Situation anhand von Länderbeispielen (aus Ländern mit religiös geprägten Rechtssystemen, mit Rechtssystemen, die auf westlichen Rechtstraditionen beruhen und mit auf sozialistischen Rechtstraditionen basierenden Rechtssystemen) dargestellt. Der dritte Hauptteil beschreibt und wertet Erfahrungen von Gebern in der Rechtsberatung aus, untersucht die verschiedenen Konzepte deutscher EZ-Institutionen und stellt Projektansätze für Rechtsberatungen vor. Schließlich werden die Konzepte ausgewählter bi- und multilateraler Geber im Bereich der Rechtsberatung für Frauen vorgestellt. Im abschließenden Abschnitt werden Projektansätze und Empfehlungen zusammengestellt und nach Interventionsebenen der Rechtsberatung strukturiert. Empfehlungen an die Träger der deutschen Entwicklungszusammenarbeit beschließen das Gutachten. goj/difu

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109 S.

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Berichte und Gutachten; 10/98

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