Dokumentation zur 21. wissenschaftlichen Fachtagung der Gesellschaft für Umweltrecht e.V. Berlin 1997. Integratives Umweltrecht. Bestand, Ziele, Möglichkeiten. Neuregelungen des Verhältnisses zwischen Baurecht und Naturschutz.
E. Schmidt
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E. Schmidt
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DE
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Berlin
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ZLB: Zs 4811-21.1997
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KO
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Abstract
In der Tagungsdokumentation geht es um die Klärung der Bedeutung von integrativem Umweltrecht sowie um die seit Beginn 1998 geltende Neuregelung des Verhältnisses zwischen Baurecht und Naturschutz. Die Diskussion über integratives Umweltrecht, eingeleitet durch ein Referat über Entstehung, Praxis in Großbritannien und den Zukunftschancen, arbeitet als Anwendungsbereiche für den Integrationsansatz die drei Ebenen der umweltpolitischen Entscheidungen, der Verwaltungsentscheidungen sowie des betrieblichen Umweltschutzes heraus und konkretisiert sie in bezug auf die Umsetzung der IVU-Verordnung der EU. Die beiden den 2. Teil des Bandes einleitenden Referate über das Verhältnis von Bauordnung und Naturschutz kommen auch unter Würdigung der anschließenden Diskussion zu unterschiedlichen Einschätzungen der Neuregelungen. So hat sich, dem einen Beitrag zufolge, der Gesetzgeber im wesentlichen darauf beschränkt, Unklarheiten zu beseitigen, neu aufgeworfene Fragen jedoch nicht beantwortet. Dem anderen Referat zufolge hat der Naturschutz in der Bauleitplanung einen neuen Stellenwert bekommen, so daß es nun auf die Umsetzung ankommt. eh/difu
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138 S.