Privatisierung, Zuordnung und Restitution des Energieversorgungsvermögens in den neuen Bundesländern.

Heymann
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Heymann

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Köln

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ZLB: 98/365

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GU
RE

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Abstract

Bezüglich der Neuordnung der Stromwirtschaft in den neuen Bundesländern gerieten zunächst die Stromverträge, die die Regierung der DDR mit westdeutschen Verbundunternehmen geschlossen hatte, v.a. durch Gemeinden unter legitimatorischen Druck. Jetzt wird trotz Stromvertrag und des in Bezug auf den Rechtsstreit geschlossenen Vergleich um die Zuordnung des Energievermögens der ehemaligen DDR gestritten. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß die Verpflichtung der Bundesrepublik aus dem Stromvertrag nicht durch das Recht der Vermögenszuordnung und der Restitution in den neuen Bundesländern außer Kraft gesetzt wurde. Regelungen des Einigungsvertrages, des Kommunalvermögensrechtes, des Vermögenszuordnungsgesetzes und des Vermögensgesetzes lassen sich in Übereinstimmung mit dieser vertraglichen Verpflichtung interpretieren. Restitutionsansprüche von Bund und Ländern sind ausgeschlossen, soweit es um unmittelbares Versorgungsvermögen geht. In Betracht kommen nur Restitutionsansprüche auf sonstiges Vermögen. Die gleiche Beschränkung gilt nach der Regelung in § 4 Abs. 2 des Kommunalvermögensgesetzes für Vermögenszuordnungsansprüche der Kommunen. eh/difu

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XIV, 258 S.

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Recht - Technik - Wirtschaft; 73