Öko-Audit und Substitution. Dargestellt anhand des Umweltpaktes Bayern.
Mensch & Buch
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Date
2001
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Publisher
Mensch & Buch
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DE
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Berlin
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ZLB: 2002/1707
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DI
Authors
Abstract
Die Arbeit untersucht, ob die Ergebnisse des Gemeinschaftssystems des Öko-Audit-Verfahrens auch im Bereich des klassischen deutschen Umweltrechts genutzt werden können. Einigkeit besteht in Politik und Wirtschaft darin, dass die bestehenden materiellen Standards des Umweltschutzes unberührt bleiben sollen. So stehen beispielsweise Grenzwerte für bestimmte Umweltbelastungen nicht zur Disposition. Andererseits soll gerade eine Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes erreicht werden Ob die angestrebte Entlastung der Wirtschaft bezüglich des hoheitlichen Vollzuges des Umweltrechtes tatsächlich in diesem Umfang möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist und auch praktisch durchgeführt werden kann, soll untersucht werden. Dafür wurde zunächst ermittelt, was das System tatsächlich leisten kann und welche verbindlichen Aussagen über den betrieblichen Umweltschutz an einen validierten Standort getroffen werden können. Dabei wird zunächst dargestellt, welche innerbetrieblichen Voraussetzungen und Verpflichtungen der Betrieb für die Teilnahme erfüllen muss. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Prüfung des Standortes durch einen externen Umweltgutachter. Ziel der Untersuchung des Öko-Audit-Verfahrens ist, die einzelnen Bestandteile der EG-Öko-Audit-Verordnung dahingehend zu untersuchen, ob sie die Durchführung und den Vollzug der deutschen (Umwelt-)Ordnungsvorschriften unterstützen und ggf. ersetzen (substituieren) können. Ein weiterer wichtiger Punkt im Hinblick auf eine mögliche Substitution ist, inwieweit das Öko-Audit-System eine Dokumentation von Daten beinhaltet, die Gegenstand der Dokumentations- und Berichtspflichten im Ordnungsrecht sind. Im Anschluss daran wird konkret anhand des Pilotprojektes der Bayerischen Staatsregierung mit der bayerischen Wirtschaft, "Umweltpakt Bayern - miteinander die Umwelt schützen" untersucht, inwieweit das Öko-Audit-System geeignet ist, bestehendes Ordnungsrecht zu ersetzen. goj/difu
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245 S.