Die bundesstaatliche Ordnung des Grundgesetzes zwischen Unitarismus und Föderalismus. Ein Beitrag zur Entwicklung des föderalen Systems seit 1949 unter besonderer Berücksichtigung des Bundesrates.

Ergon
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Würzburg

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ZLB: 2002/1694

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DI

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Abstract

Gegenstand der Arbeit ist die veränderte Stellung des Bundesorgans Bundesrat seit 1949. Da der Bundesrat jedoch nur als Stellvertreter für das föderale System insgesamt steht und seine geänderte Stellung nur als Ausfluss einer tief greifenden Entwicklung des bundesdeutschen Föderalismus insgesamt zu verstehen ist, liegt das Hauptgewicht beim föderalen System insgesamt und erst dann bei der Veränderung der Bundesratsstellung. Diese wird jeweils im Anschluss an die einzelnen Faktoren, die zu den Veränderungen des Föderalismus geführt haben, beleuchtet. Zuvor wird jedoch die Ausgangslage der bundesstaatlichen Ordnung und die ursprüngliche Stellung des Bundesrates beschrieben. Eine Bilanz der Veränderungen sowohl im Hinblick auf die Stellung des Bundesrates als auch auf die föderale Entwicklung in der Bundesrepublik insgesamt wird gezogen und es werden Änderungsmöglichkeiten aufgezeigt, die sich in erster Linie auf die föderale Struktur der Bundesrepublik beziehen. Sollten diese Änderungen umgesetzt werden, würde sich die Stellung des Bundesrates automatisch den geänderten Verhältnissen anpassen. Die Änderungsvorschläge werden grob skizziert und sind Denkanstöße. goj/difu

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285 S.

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Würzburger rechtswissenschaftliche Schriften; 23