Infrastrukturgewährleistung in der Telekommunikation. Staatliche Gewährleistungsverantwortung, Universaldienste, Wegerechte.
Beck
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2002
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Beck
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DE
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München
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ZLB: 2002/1320
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DI
Authors
Abstract
Zunächst wird der Wandel der staatlichen Aufgaben, der sich durch die Privatisierung des Telekommunikationssektors ergeben hat, beleuchtet und die heutige Funktion des Staates für die Infrastrukturgewährleistung in der Telekommunikation näher bestimmt, primär aus verfassungsrechtlichem Blickwinkel (Art. 87 f Abs. 1 GG). Die nachfolgenden Kapitel befassen sich hingegen mit vorrangig einfachrechtlichen Problemstellungen. Im zweiten Kapitel wird ein Überblick gegeben über die wichtigsten einfachgesetzlichen Vorschriften, die die Infrastrukturgewährleistung in der Telekommunikation betreffen, Vorschriften, die unmittelbar auf die Gewährleistung einer Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen und auf die Sicherstellung einer genügenden Netzinfrastruktur gerichtet sind. Im dritten und vierten Kapitel werden zwei dieser einfachgesetzlichen Problemfelder herausgegriffen und einer genaueren Betrachtung unterzogen: das Recht der Universaldienstleistungen nach § S 17 ff. TKG und die Vorschriften über die Benutzung von öffentlichen Wegen und privaten Grundstücken für Zwecke der Telekommunikation, §§ 50 ff. TKG (telekommunikationsspezifisches Wegerecht). Das Recht zur Benutzung fremden Grund und Bodens ist. goj/difu
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XXXIV, 325 S.
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Schriftenreihe Information und Recht; 30