Die kommunale Grundrechtsklage in Hessen. Neue Regelung und alte Probleme des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes der Kommunen.

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Baden-Baden

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ZLB: 96/3730

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Abstract

Mit dem am 22.11.1994 beschlossenen neuen Gesetz über den Staatsgerichtshof (StGHG) wird die verfassungsprozessuale Rechtsschutzlage der Kommunen in Hessen auf den Standard der übrigen Bundesländer gebracht, die ihren Gemeinden und Gemeindeverbänden den direkten Zugang zum Landesverfassungsgericht bei Verletzungen ihres landesverfassungsrechtliche garantierten Selbstverwaltungsrechts mittlerweile durchweg eröffnen. Der Stellenwert der kommunalen Grundrechtsklage wird entscheidend davon bestimmt, inwieweit dieses neue Instrument von den hessischen Gemeinden angenommen wird. Unabdingbar dafür ist aber die Kenntnis über ihre Voraussetzungen, ihr Verfahren sowie über die Einbettung in das übrige Rechtsschutzsystem. Hierüber will die Veröffentlichung eine erste Orientierung geben. Der Anhang enthält die Textfassungen bzw. Textauszüge der einschlägigen Gesetze und Gesetzentwürfe. goj/difu

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99 S.

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Kommunalrecht - Kommunalverwaltung; 19