Polizeiliche Zusammenarbeit in der Europäischen Union. Entwicklung, Rechtsformen, grundsätzliche Zulässigkeit.

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ZLB: 2002/1709

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DI

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Abstract

Straftäter agieren international. Durch den Schritt über Staatengrenzen entziehen sie sich dem Arm des Gesetzes. Nationale Eitelkeiten und Vorbehalte standen einer effektiven grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Polizeien Europas bislang im Wege. Es herrscht Aufbruchstimmung, seitdem die Europol-Konvention und das Schengener Durchführungsübereinkommen vereinbart wurden. Die zwei völkerrechtlichen Verträge wurden vom Großteil der Staaten der Europäischen Union in innerstaatliches Recht transformiert. Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich nunmehr in einem Konflikt. Einerseits hat sie die Pflicht, an den erfolgsversprechenden Kooperationsformen mitzuwirken. Andererseits aber müssen die vorgesehenen Formen der Zusammenarbeit mit dem Grundgesetz in Einklang gebracht werden. difu

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261 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 3225