Implementation wirtschaftsnaher Arbeitsmarktpolitik. Lohnkosten nach § 249h Arbeitsförderungsgesetz in Berlin und Sachsen.

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DE

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Berlin

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ZLB: 95/4414-4

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Im Zuge des deutschen Einigungsprozesses wurden mehrere Regelungen des Arbeitsförderungsgesetzes reformiert, um dem Problem der Massenarbeitslosigkeit in Ostdeutschland zu begegnen. Die weitgehendste Änderung war 1993 die Einführung eines neuen Instruments aktiver Arbeitsmarktpolitik (§ 249h AFG). Lohnkostenzuschüsse nach § 249h AFG werden in Ostdeutschland zur Unterstützung der ökonomischen Restrukturierung und der sozialen Infrastruktur für Arbeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Jugendhilfe eingesetzt. Da die Lohnkostenzuschüsse der Bundesanstalt für Arbeit im Durchschnitt nur 22 % der Maßnahmekosten abdecken, ist eines der Hauptmerkmale des Instruments, das zur Finanzierung und Umsetzung die Kooperation von weiteren Institutionen erforderlich ist. In der arbeitsmarktpolitischen Diskussion wird eine engere Verzahnung von Arbeitsmarktpolitik mit anderen Politikbereichen (Umwelt-, Jugend-, Sozialpolitik) erwartet. Die Studie untersucht anhand einer Analyse der Implementation der Lohnkostenzuschüsse in Berlin und Sachsen, inwiefern dieses Ziel in der Praxis eingelöst wurde und unter welchen Bedingungen es zu erreichen wäre. Abschließend werden Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung des § 249h AFG und seiner Implementation aufgezeigt. difu

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137 S., Anh.

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Discussion papers; FS I 95-206