Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche. Ein Praxishandbuch.

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Köln

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Im Rahmen der Kindschaftsrechtreform wurde die Institution des Verfahrenspflegers gem. § 50 FGG als Interessenvertreter für am familiengerichtlichen Verfahren beteiligte Kinder geschaffen. Die Rechtsfigur des "Anwalts des Kindes" hat in der Gerichtspraxis mittlerweile eine erhebliche Bedeutung erlangt und ist Gegenstand bundesweiter Ausbildungslehrgänge. Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der einschlägigen Verfahren sachgerecht vertreten zu können, bedarf es umfassender Kenntnisse des materiellen und formellen Familien- und Kindschaftsrechts. Darüber hinaus sollte der Verfahrenspfleger über ein fundiertes Hintergrundwissen z.B. im Jugendhilferecht, der Entwicklungspsychologie und der sozialen Arbeit verfügen. Ebenso wichtig sind Fragen der praktischen Abwicklung und Honorierung. Das Handbuch vermittelt umfassend das notwendige Fach- und Praxiswissen für Verfahrenpfleger und enthält eine Kommentierung der §§ 50 und 70b FGG. Einschlägige Rechtsprechung und Literatur ist berücksichtigt. Das Werk enthält Checklisten, Muster und Praxisbeispiele. Ein Stichwortverzeichnis ist angefügt. difu

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536 S.

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