Das Recht des Kindes nicht verheirateter Eltern. Abstammung - Sorgerecht - Umgangsrecht - Namensrecht - Unterhalt.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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Berlin

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Mit der Kindschaftsrechtreform hat das Bürgerliche Gesetzbuch im Jahre 1998 die Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern aufgegeben und damit den Auftrag zur Gleichstellung "unehelicher" und "ehelicher" Kinder aus Art. 6 Abs. 5 GG erfüllt. Trotzdem gibt es im BGB noch eine Vielzahl von Regelungen für Kinder nicht verheirateter Eltern, die aus tatsächlichen Gründen notwendig sind. Dieses "Recht des Kindes nicht verheirateter Eltern" wird unter Auswertung der zahlreichen zum neuen Recht ergangenen Rechtsprechung, die bis zum März 2001 berücksichtigt werden konnte, in dieser Veröffentlichung dargestellt. Änderungen, die sich durch das LPartG (Lebenspartnergesetz) ergeben, hat der Autor bereits berücksichtigt. difu

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120 S.

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