Die Haftung für von Minderjährigen verursachte Schäden im französischen Zivilrecht - im Vergleich zum deutschen Recht.

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Bonn

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ZLB: 2000/1951

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Abstract

Die Arbeit zeigt eine sehr unterschiedliche Regelung im Bereich der Haftung für von Minderjährigen verursachte Schäden in Deutschland und Frankreich. In Deutschland werden Minderjährige bis zum vollendeten 7. Lebensjahr vollkommen von einer Haftung ausgenommen. Ältere Minderjährige werden einer deliktischen Haftung, je nach Maß der Einsichtsfähigkeit unterworfen. Im französischen Recht wird eine Verurteilung der Eltern auch dann ausgesprochen, wenn die persönliche Haftung des Minderjährigen bejaht wird. Die Schwierigkeit besteht aber darin, dass oft nicht sofort zu erkennen ist, ob sich eine gerichtliche Entscheidung auf die persönliche Haftung des Minderjährigen oder auf die Haftung der Eltern bezieht. Im Vergleich wird die bestehende Beeinflussung des deutschen Rechts durch das französische Recht aufgezeigt. Obwohl sich im Vergleich zeigt, dass die beiden Rechtsordnungen von jeweils grundsätzlich anderen Ansätzen ausgehen, liegt der Schwerpunkt der Darstellung auf der persönlichen Haftung des Minderjährigen. kirs/difu

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194 S.

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