Hilfeplan. Aufstellung, Mitwirkung, Zusammenarbeit. 4., aktualisierte Aufl.

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2000

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München

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ZLB: 2000/1985-4
VfK: 00/F1268

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Abstract

Der in der vierten Auflage vorgelegte Vorschlag zum Hilfeplan reflektiert den heutigen Stand der Überlegungen und Empfehlungen der Fachbehörde. Er gliedert sich in drei Abschnitte. Der erste betrifft die "Grundlagen". Welche Zielsetzungen verfolgt der Gesetzgeber mit dem Hilfeplan, welche Aussagen werden im Gesetz über Mitwirkung, Hilfeplan und Zusammenarbeit getroffen, welche Grundrechte sind zu berücksichtigen, welche Rechtsqualität hat der Hilfeplan, welche Aufgaben obliegen dem Jugendamt? Der zweite Teil, "Hilfen", zeigt, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch besteht, wie der Bedarf festzustellen ist, welche Hilfen zur Verfügung stehen und thematisiert die Einzelbereiche Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Jugendhilfe und Psychiatrie, Hilfe für junge Volljährige, Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen. "Verfahren" bilden den dritten Teil: Wann ist ein Fall ein Fall für den Hilfeplan? Wie werden Entscheidungen über die Hilfeart getroffen? Wie sieht die Beteiligung der Kinder, Jugendlichen und ihrer Bezugspersonen aus, welche Auswirkungen hat der Hilfeplan auf die Ausübung der elterlichen Sorge? Wie ist die Zusammenarbeit von Fachkräften, Diensten und Einrichtungen zu gestalten? Wann sind Hilfeplankonferenzen sinnvoll? Was muss der Hilfeplan beinhalten? Welche Rolle spielen Zeit, Kostengesichtspunkte, das Verhältnis zu anderen Plänen und Vereinbarungen? Wie soll die Überprüfung des Hilfeplans aussehen und wie kann der Datenschutz gewährleistet werden? Welche Gesichtspunkte der Aktenführung sind zu beachten, wann beginnt die Schriftlichkeit des Hilfeplans, wie soll der Schriftsatz aussehen? Der Anhang enthält Vordrucke zum Hilfeplan mit Erläuterungen. goj/difu

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106 S.

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