Die Verantwortung der Jugendhilfe für den Schutz der Kinder vor sexueller Gewalt. Was muß Jugendhilfe leisten, wie kann sie helfen? Mit wem soll sie wie kooperieren? Thesen und Leitlinien des Workshops am 15. und 16. Juni 1998 in Potsdam.
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Date
1999
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DE
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Berlin
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ZLB: 99/154-4
DST: N 10/333
DIFU: 99/7/2
VfK: 99/F1162
DST: N 10/333
DIFU: 99/7/2
VfK: 99/F1162
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EDOC
Authors
Abstract
Die in diesen Thesen formulierten Leitlinien und Qualitätsstandards sind durch die Auseinandersetzung mit bereits bestehenden und in der Praxis verschiedener Städte und Kreise der BRD angewendeten Konzeptionen und Richtlinien entstanden. Sie sind für die verschiedenen Bereiche und Kooperationspartner für und von Jugendhilfe bei sexueller Gewalt gegen Kinder als Handlungsanleitung mit empfehlendem Charakter zu verstehen, mittels derer den Betroffenen koordinierte fachliche Hilfe zuteil werden und die den Fachkräften der Jugendhilfe ein strukturelles Vorgehen ermöglichen soll. Da vielfach die persönliche und fachliche Auseinandersetzung mit sexueller Gewalt gegen Kinder in der Praxis erst unter massivem Handlungs- und Entscheidungsdruck beginnt, wurde im Workshop insbesondere auch die Frage, wie eine hinreichende Qualifikation der der einzelnen Fachkräfte in der Jugendhilfe gesichert werden kann, diskutiert. difu
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32 S.