Administrativuntersuchungen in der öffentlichen Verwaltung.

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CH

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St. Gallen

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ZLB: 2000/2393

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KO

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Zusammenfassung

Administrativuntersuchungen sind besondere, rechtlich formlose Verfahren der Dienstaufsicht. Sie richten sich nicht gegen bestimmte Personen, sondern dienen der Klärung von Sachverhalten und Entscheidungsabläufen in der öffentlichen Verwaltung. Häufig werden unabhängige Personen mit der Führung einer derartigen Untersuchung beauftragt. Die Rechtsgrundlagen für diese "partielle Auslagerung der Führungsverantwortung" sind jedoch dürftig. Weder im Bund noch in den Kantonen ist hinreichend geklärt, unter welchen Voraussetzungen "Dritte" mit der Führung einer Administrativuntersuchung beauftragt werden dürfen. Wenig geklärt sind auch die Rechte und Pflichten, die diesen "Beauftragten" zukommen und welche Grundsätze anwendbar sind auf Personen, die von einer Untersuchung indirekt oder direkt betroffen sind. Persönlichkeits- und Datenschutz geraten oft in Konflikt mit dem Interesse der Politik und der Öffentlichkeit an der Offenlegung bestimmter Sachverhalte. Administrativuntersuchungen spielen sich daher zu einem erheblichen Anteil in einer rechtlichen Grauzone ab. Die Beiträge behandeln Grundsatzfragen der Administrativuntersuchungen: Probleme und Erfahrungen im Bund aus der Sicht des Beauftragten, aus der Sicht der auftraggebenden Behörde, die Rechtsstellung der von einer Untersuchung Betroffenen in der Administrativuntersuchung und in der parlamentarischen Untersuchungskommission. Beigefügt sind auch die von einzelnen Referenten erstellten Checklisten. goj/difu

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Seiten

78 S.

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Veröffentlichungen des schweizerischen Instituts für Verwaltungskurse; 46