Beiräte in mittelständischen Unternehmen. 4. Fachtagung des Instituts für Mittelstandsforschung der Universität Mannheim am 18. Juni 1998.
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DE
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Mannheim
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ZLB: 98/4239-4
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Zusammenfassung
Beiräte können, wie ein einleitender Beitrag zeigt, für eine Vielzahl von Aufgaben bestellt werden, z.B. für Nachfolgeregelungen, Börsenzulassung oder bei Dissensen zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung. Die Gründungsmotive für einen Beirat sind ausschlaggebend für seine personelle Zusammensetzung. Hier werden Erfahrung in Wirtschaftsfragen, Branchenkenntnisse oder Innovationsfähigkeit, das man sich als Unternehmer in anderen Firmen angeeignet hat, gerne gesehen. Ein Beirat kann aber nur so gut sein wie die Informationen, die er erhält. Er muß sich in das Unternehmen hineinversetzen, um die notwendigen Fragen stellen und den bestmöglichen Rat geben zu können. In einem weiteren Beitrag berichtet ein Unternehmer aus seinen Erfahrungen mit seinem Beirat; ein Rechtsanwalt, ein Bankfachmann und ein Wirtschaftsprüfer nehmen Stellung zu ihrer eigenen Beiratstätigkeit. In der dokumentierten Diskussion wird die Frage nach der Wahl der richtigen Personen für die Beiratsaufgaben gestellt. So können sich bei Mitarbeitern der Hausbank Interessenskollisionen ergeben, auch die Mitarbeit von Anwälten, Steuer- und Unternehmensberatern wird kritisch gesehen. eh/difu
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81 S.
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Veröffentlichungen des Instituts für Mittelstandsforschung; 35