Ein halbes Jahr Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Bisherige Erfahrungen mit dem Vollzug.
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DE
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Wuppertal
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0450-7169
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ZLB: Zs 919-1997,2.-4
IRB: Z 898
BBR: Z 71
IRB: Z 898
BBR: Z 71
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Abstract
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz hat das Abfallgesetz aus dem Jahr 1986 abgelöst. Die Umsetzung der neuen Bestimmungen bereitet vielen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern offensichtlich Schwierigkeiten. Indem diese Körperschaften noch immer von einer "Globalzuständigkeit" ausgehen, engen sie den Gestaltungsspielraum der privaten Wirtschaft ein. Aber auch die Tatsache, daß der Bundesgesetzgeber den Ländern die Abgrenzung zwischen Verwertung und Beseitigung überlassen hat, wirkt sich bei der Umsetzung des Gesetzes nachteilig aus. Hier gilt es, einer Fehltentwicklung entgegen zu wirken und auf einen gesetzeskonformen Vollzug zu achten. pb/difu.
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Journal
Kommunalwirtschaft
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Nr. 2
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S. 111-113