UVP auch für Pläne und Programme?
Raabe
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Raabe
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DE
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Stuttgart
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1431-7184
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ZLB: Zs 4408-4
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Abstract
Bislang verlangt das EU-Recht eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erst bei der Genehmigung konkreter Projekte. Nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission in Brüssel soll sich dies jedoch ändern. Danach wären im Bereich Raumordnung bereits Pläne und Programme auf ihre Umweltverträglichkeit zu prüfen. Einen entsprechenden Vorschlag hat die Kommission inzwischen vorgelegt. Er ist allerdings heftig umstritten. (Autorin)
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Umwelt. Kommunale ökologische Briefe
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Nr. 6
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S. 15