Umwelt- und Naturschutz in der Stadtplanung. Der Beitrag von Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung zur ökologischen Optimierung der Bauleitplanung.

Kötter, Theo
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1994

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DE

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Stuttgart

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0003-9209

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ZLB: Zs 1505-33,1
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892

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RE

Abstract

Planungen für neue Siedlungsprojekte in ökologischer Hinsicht zu optimieren umfaßt derzeit aus fachlicher wie aus rechtlicher Sicht vor allem die Aufgabe, die Umweltqualität sowie die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild zu erhalten. Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung und der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung stehen dafür zwei Instrumente zur Verfügung, die - je nach Anwendungsvoraussetzungen - in das Planungsverfahren zu integrieren sind und hier das Vorsorgeprinzip bzw. das Verursacherprinzip der Umweltpolitik umsetzen. Die derzeit angewandten Methoden zur Bewertung von Natur und Landschaft bedürfen indessen noch der Fortentwicklung, um den Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes sowie auch der Verwaltungspraxis besser zu entsprechen. Die Einführung einer Bodennutzungsverordnung auf der Grundlage abgesicherter Umweltstandards könnte die Integration der erforderlichen ökologischen Kompensationsmaßnahmen in den Bebauungsplan erleichtern. difu

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Archiv für Kommunalwissenschaften

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Bd. I

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S. 46-65

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